Die Spessart-Klinik
Klinik-Bereiche
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Die Spessart-Klinik Bad Orb hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit verschiedenen Kostenträgern (Rentenversicherungen und Krankenkassen) geschlossen und ist beihilfefähig. Rehabilitation in der Spessart-Klinik ist möglich:
Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX hinsichtlich der bevorzugten Rehabilitationsklinik.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir beraten und helfen Ihnen gern (0 60 52) 87-423 |


